Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
*PREMIOBAD GMBH sp. z o.o.*
Smolańska 4/304
PL-70-026 Szczecin
Polen
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bau- und Sanierungsleistungen zwischen der PREMIOBAD GMBH sp. z o.o. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
2. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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§2 Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
* schriftliche Annahme des Angebots,
* Unterzeichnung eines Bauvertrags oder
* schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Diese AGB werden mit Vertragsunterzeichnung Bestandteil des Vertrages.
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§3 Leistungsumfang
1. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das schriftliche Angebot.
2. Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Die angebotenen Leistungen basieren auf dem bei Besichtigung erkennbaren Zustand der Räumlichkeiten.
4. Werden während der Bauausführung verdeckte oder zuvor nicht erkennbare Mängel festgestellt, insbesondere:
* marode oder beschädigte Leitungen,
* Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbefall,
* unzureichende Abdichtungen,
* nicht tragfähiger Untergrund oder Estrich,
* statische oder konstruktive Mängel,
so handelt es sich um zusätzliche Leistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
5. Bei Gefahr im Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Sicherungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden gesondert berechnet.
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§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Festpreise.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:
* 50 % bei Vertragsabschluss,
* 45 % bei Baubeginn,
* 5 % nach Abnahme.
4. Abschlagszahlungen dienen insbesondere der Materialbeschaffung, Personalplanung und Projektorganisation.
5. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß § 288 BGB.
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§5 Ausführungsfristen
1. Ausführungsfristen werden individuell vereinbart.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Lieferengpässen, fehlender Genehmigungen oder mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Bauzeit angemessen.
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§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich:
* freien und uneingeschränkten Zugang zur Baustelle zu gewährleisten,
* die Baustelle geräumt und arbeitsbereit zu übergeben,
* Strom- und Wasseranschlüsse kostenfrei bereitzustellen,
* erforderliche Genehmigungen (z. B. Hausverwaltung, Vermieter, Eigentümergemeinschaft) rechtzeitig einzuholen.
2. Der Zugang zur Baustelle ist an Werktagen von Montag bis Samstag zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr sicherzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Verzögerungen aufgrund eingeschränkter Zugänglichkeit gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
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§7 Lärm-, Staub- und Bauarbeiten
1. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten können unvermeidbare Lärm-, Staub- und Erschütterungsarbeiten entstehen, insbesondere durch Abbruch-, Stemmarbeiten oder Leitungsverlegung.
2. Branchenübliche Schutzmaßnahmen werden getroffen. Eine vollständige Staubfreiheit kann nicht garantiert werden.
3. Bauübliche Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar.
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§8 Nutzung während der Bauphase
1. Während der Bauphase kann das Badezimmer zeitweise nicht nutzbar sein.
2. Einschränkungen der Nutzung während der Bauarbeiten stellen keinen Mangel dar.
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§9 Eigenleistungen und bereitgestelltes Material
1. Für Arbeiten, die durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte ausgeführt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung.
2. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material wird keine Gewährleistung übernommen.
3. Mehrarbeiten aufgrund ungeeigneten oder fehlerhaften Materials werden gesondert vergütet.
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§10 Abnahme
1. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
2. Nimmt der Auftraggeber einen vereinbarten Abnahmetermin nicht wahr oder verweigert er die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt das Werk als abgenommen.
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§11 Gewährleistung
*Für Verbraucher (B2C):*
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre.
*Für Unternehmer (B2B):*
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme.
2. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
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§12 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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§13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
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§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gegenüber Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.
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§15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert im Rahmen des Vertragsschlusses erteilt.